Amtliche Bekanntmachungen
Freiwilliger Wehrdienst
Die allgemeine Wehrpflicht ist in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Um alle Personen die deutsch sind und im nächsten Jahr volljährig werden über die Möglichkeit des Freiwilligenwehrdienstes zu informieren, benötigt das Bundesamt für Wehrverwaltung Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Das Meldegesetz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen.
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen.
- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, die im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft wollen.
- an Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Den Antrag können Sie direkt im Einwohnermeldeamt abholen oder als PDF unter -Rathaus-Service -Formulare der Gemeinde - Einwohnermeldeamt -Auskunfts-/Übermittlungssperre herunterladen.
Adelsried, 22.09.2020
Sebastian Bernhard, 1. Bürgermeister