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zur Gewährung von Ausnahmen von der Benennung gem. Art. 44 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 für Lebensmittelunternehmer, die gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung bedürfen
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Eine Information des Landratsamt Augsburg
Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Bayern
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung